Die Kündigung bei Freenet Funk – so geht es richtig – Freenet Funk ist ein Discounter, der sich beim Thema Kündigung von den anderen Anbietern auf dem Markt deutlich unterscheidet. Das Unternehmen bietet nicht nur kurze Laufzeiten bei den Tarifen, sondern aktuell die kürzesten Vertragslaufzeiten, die man derzeit bei Handyverträgen findet. In der Regel kann man die meisten Handytarife ohne Vertragsbindung monatlich kündigen. Freenet Funk unterbietet dies und hat die Möglichkeit, die Tarife täglich zu kündigen. Man kann also auch sehr einfach zum nächsten Tag die Mobilfunk-Angebote wieder los werden. Das Unternehmen hat mittlerweile auch direkt einen Button für die Kündigung in der App hinterlegt.
Bei Freenet Funk heißt es dazu in den FAQ:
Hast Du etwa einen Neuen? Das ist schade! Du kannst ganz easy von heute auf morgen kündigen. Gehe dazu in die App und klicke den Button „Ich will kündigen“. Nach der Kündigung bleibt Dein Account erstmal bestehen, Du kannst ihn dann löschen oder behalten. Wenn Du später doch wieder Kunde werden willst, kannst Du eine neue Karte bestellen (mit einem neuen Account, wenn Du ihn vorher gelöscht hast). Der Prozess geht einfach wieder von vorne los.
Unabhängig von der kurzen Laufzeit unterliegt die Kündigung bei Freenet Funk aber den normalen gesetzlichen Regelungen wie man sie auch von anderen Anbieter her kennt. man sollte also im besten Fall schriftlich kündigen und darauf achten, dass Freenet Funk diese Kündigung auch bestätigt. Dabei wird dann in der Regel auch der Termin genannt, zu dem der Tarif nicht mehr nutzbar ist. In der Praxis ist dies nicht der nächste Tag, sondern wegen der Bearbeitungszeit dauert es einige Tage, bis dies umgesetzt ist.
Wie in den FAQ genannt bezieht sich die Kündigung auch erstmal auf den Handytarif, den man gebucht hat. Der Freenet Funk Account bleibt weiter bestehen (ohne Kosten). Wer dies nicht möchte, sollte in der Kündigung auch erwähnen, dass der Account und alle damit verbundenen Daten gelöscht werden soll.
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Alternative zur Kündigung: Freenet Funk pausieren
Man kann die Freenet Funk Tarife auch sehr einfach pausieren. Dann entstehen für maximal 30 Tage keine weiteren Kosten. Wer also nur kurzfristig die Flatrates nicht mehr braucht, kann diese auch kurz still legen. Nach 30 Tagen kann man die Freenet Funk Handytarife weiter pausieren, dann kostet aber dennoch jeder Tarif 29 Cent.
Das Unternehmen schreibt selbst zur Erklärung:
Du hast ein Pausenkontingent von 30 kostenlosen Tagen pro Kalenderjahr. Wenn Du also in den Urlaub fährst oder zwischendurch mal einen Daten Detox brauchst, kannst Du einfach in die Pause gehen. Während der Pause kannst Du die Telefonie- und SMS-Flat von FUNK nutzen, bist in den Daten aber permanent auf 64 kbit/s gedrosselt. Überlebenswichtige Dinge wie WhatsApp-Nachrichten schreiben oder mit der FUNK App die Pause beenden ist damit möglich, aber alles mit etwas Geduld 😉 Für jeden weiteren Pausentag im Jahr zahlst Du nur 0,29€/Tag. Du entscheidest, wann die Pause beendet wird und kannst so oft Du willst rein- und rauswechseln – immer zum nächsten Tag. Das Kontingent von 30 Pausentagen gilt übrigens immer bis zum 31.12., egal wann Dein Vertrag gestartet ist. Alles, was Du bis zum Jahresende nicht verbrauchst, entfällt. Zum 01.01. gibt es dann neue 30 Tage.
Die Pausierung beeinflusst die Kündigung nicht. Man kann also trotz Pause kündigen.
Rufnummernmitnahme bei Freenet Funk
Freenet Funk bietet an, die alte Rufnummer mitzubringen und natürlich kann man die alte Rufnummer auch von Freenet Funk mit zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Dabei dürfen dafür keine Kosten mehr berechnet werden. Nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur muss eine Rufnummernmitnahme inzwischen kostenfrei sein. Das gilt auch dann, wenn der Verbraucher zu anderen Marken eines Unternehmens wechselt – also beispielsweise von Freenet Funk zu Freenet Flex oder einem anderen Unternehmen im Freenet Markenverbund.
Video: die neuen Regelungen zur Kündigung
Außerordentliche Kündigung und Widerruf
Grundsätzlich besteht immer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Beitrag für den gebuchten Tarif erhöht oder die versprochene Leistung langfristig nicht gewährleistet wird. Auch hier empfiehlt sich die Kündigung schriftlich zu machen. Die Grundlage für eine solche Kündigung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es unter anderem:
Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.
Wichtig ist in jedem Fall die Frist-Setzung, um dem Anbieter die Möglichkeit zu geben, nachzubessern und gegebenenfalls einen Mangel abzustellen. Dazu sollte man im Hinterkopf behalten, dass solche Kündigungen oft der Startpunkt eines Rechtsstreites sind. Es kann daher nicht schaden, sich direkt einen Fachmann (Anwalt oder Verbraucherschutz-Zentrale) zu holen um so einen Vertragskündigung im Vorfeld durchzusprechen.
Außerdem hat man bei Kaufland Mobil die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen. Das kann innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragserklärung getan werden. Kaufland mobil schreibt dazu:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Telekom Deutschland Multibrand GmbH
Landgrabenweg 151
53227 Bonn
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Das entspricht dem Widerrufsrecht, das durch den Gesetzgeber so vorgeschrieben ist. Dieses Recht lässt sich auch nicht per AGB oder einen Erklärung ausschließen. Die Kunden können sich immer auf das Widerrufsrecht berufen. Allerdings muss man sich als Kunden relativ schnell entscheiden. Man hat nur 14 Tage nach Vertragsende Zeit einen gültigen Widerruf zu veranlassen. Verpasst man diese Frist, kann man danach nur noch über die normalen Wege der Kündigung den Vertrag wieder beendet.
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Bastian Ebert
Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?